Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Bestattungen Stangl und der auftraggebenden Person, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. Ergänzungen zur vorliegenden AGB müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
1. Zahlung
Die auftraggebende Person übernimmt mit Unterzeichnung des Auftrags die persönliche Haftung für alle Kosten und Auslagen sowie Fremdleistungen der durch den Bestattungsauftrag vereinbarten Warenlieferungen und Dienstleistungen und es kommt ein bindendes Vertragsverhältnis zustande.
Dies gilt auch, wenn für die Verstorbene / den Verstorbenen bei Bestattungen Stangl ein Bestattungsvorsorgevertrag (oder vorsorglicher Bestattungsauftrag) abgeschlossen wurde, für den keine Kostendeckung mittels Versicherungsabtretung oder Treuhandsparbuch besteht.
Gleiches gilt sinngemäß für die nach Abschluss des Bestattungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und Bestattungen Stangl verabredeten Leistungsänderungen und/oder Zusatzleistungen/Leistungsminderungen. Vereinbarte Auslagen/Fremdleistungen werden in tatsächlich geleisteter Höhe weiterberechnet.
Bei Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handelt Bestattungen Stangl nur im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr der auftraggebenden Person. Eventuelle Bestattungskostenansprüche der auftraggebenden Person an Familienangehörige/Erben, Versicherungen und Sonstige entbinden diese nicht von der alleinigen Kostentragungspflicht gegenüber Bestattungen Stangl.
Dies gilt auch bei einem Antrag an das Sozialamt nach §74 SGB XII. oder Bezirk auf Übernahme von Bestattungskosten.
Allgemeine Auslagen und amtliche Gebühren geben wir im Namen und auf Rechnung der auftraggebenden Person weiter. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden, die durch die ausführenden Dritten entstehen.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Das Fälligkeitsdatum wird auf der Bestattungsrechnung angegeben. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift der auftraggebenden Person.
Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto, o. Ä.) ist ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug ist Bestattungen Stangl berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % jährlich über dem Basiszinssatz Deutschland zu verlangen.
Eine Aufrechnung gegen unsere Bestattungsrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen und Dritte handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr der auftraggebenden Person. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat die auftraggebende Person den noch fehlenden Betrag unserer Bestattungsrechnung unverzüglich nachzuzahlen.
Dem Bestatter steht das Recht zu, Teilrechnungen (als Abschlagszahlung) für im Wesentlichen vertragsgerecht erbrachte Teilleistungen (z. B. Abholung des Verstorbenen, Überführung des Verstorbenen, Einsargung des Verstorbenen, hygienische Versorgung des Verstorbenen usw.) zu stellen.
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel können wir nur dann berücksichtigen, wenn sie uns innerhalb 10 Tagen seit der Versenkung des Sarges bzw. der Urne angezeigt werden. Dies gilt entsprechend für alle Trauerdrucksachen. Bei Anzeigen in Tageszeitungen gilt dies 10 Tage nach Erscheinen. Wenn offensichtliche Mängel Sarg, Schmuckurne, Sargausstattung, Grabkreuz betreffen, können Gewährleistungsansprüche nur anerkannt werden, wenn solche Mängel vor der Einäscherung bzw. Beerdigung/Beisetzung angezeigt werden.
Bestattungen Stangl haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die auftraggebende Person Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unserer Erfüllungshilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für unsere Haftung, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Übrigen ist unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
Die Kündigung des Bestattungsauftrags durch die auftraggebende Person darf nur mit dem Einverständnis von Bestattungen Stangl erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.
Kündigt die auftraggebende Person den Vertrag oder wird uns die Auftragsausführung wegen eines Umstandes unmöglich, den sie zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, jedoch unter Abzug unserer durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen oder unseres durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten Erwerbs. Stattdessen können wir als Pauschale 15% der Vertragssumme (abzüglich der Fremdgelder) verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor. Diese Regelung schließt den Nachweis der auftraggebenden Person nicht aus, dass uns überhaupt kein Schaden oder nur ein geringer Schaden / Vermögensnachteil entstanden ist.
4. Vollmacht
Die auftraggebende Person erteilt Bestattungen Stangl Vollmacht, sie im Zusammenhang mit dieser Bestattung zu vertreten, und eventuell nötige Aufträge / Verträge als Erfüllungsgehilfe mit Dritten wie Behörden, Gemeinde, Pfarramt, Trauerredner/-in, Steinmetz, Krematorium, Floristikbetrieb/Gärtnerei und dgl. im Namen des Auftraggebers abzuschließen.
5. personenbezogene Daten / Datenschutz
Die auftraggebende Person erteilt hinsichtlich der Erhebung von allen zur Verfügung gestellten oder angegebenen persönlichen Daten zur Erfüllung des jeweiligen Bestattungsvertrages sein Einverständnis, dass im Rahmen dieses Vertrags bekannt gewordene Daten im Sinne der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie der Datenschutz-Grundverordnung von dem Verwender gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Sie erklärt sich ausdrücklich mit der Übermittlung aller erhobenen Daten an die jeweiligen zur Vertragserfüllung notwendigen Stellen/Partner, wie Behörden, Gemeinde, Pfarramt, Trauerredner/-in, Grabmacher- und Steinmetzbetrieb, Krematorium, Floristikbetrieb/Gärtnerei, Leichenschauarzt/-ärztin und dgl. einverstanden.
Diese Vollmacht berechtigt Bestattungen Stangl auch Schriftstücke, einschließlich amtlicher Verfügungen und Bescheide zu übernehmen.
Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht
Die auftraggebende Person ist gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt uns gegenüber um umfangreiche Auskunftserteilung zu den über sie gespeicherten Daten zu ersuchen.
Gemäß § 35 BDSG kann sie jederzeit gegenüber uns die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen und darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie kann den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen ihr dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
6. Urheber – und Nutzungsrecht für Eigenmotive, Passbilder und weitere Fotos sowie mitgebrachte Verse/Texte
Die auftraggebende Person bestätigt gegenüber Bestattungen Stangl, dass für die von ihr persönlich gelieferten Fotoabzüge bzw. digitalen Bilddateien sowie Verse/Texte
a) Urheberrecht besteht, da die Aufnahmen von ihr persönlich gefertigt oder getextet wurden oder ein Nutzungsrecht käuflich erworben wurde
b) Nutzungsrecht besteht, da ihr der Urheber, insbesondere der Fotograf oder Autor, die Erlaubnis hierfür übertragen hat oder diese gemeinfrei sind.
Die auftraggebende Person autorisiert Bestattungen Stangl, die Fotos bzw. digitalen Bilddateien und die Verse/Texte uneingeschränkt für die durch sie bestellten Drucksachen zu bearbeiten, zu vervielfältigen sowie an Dritte, insbesondere die gängigen Tageszeitungen, zum Zwecke der Veröffentlichung von beauftragten Todesanzeigen oder Danksagungen weiterzugeben.
7. Sonstiges:
Bestattungen Stangl ist berechtigt, ein anderes Bestattungsunternehmen oder Erfüllungsgehilfen zur Unterstützung der Auftragsdurchführung zu beauftragen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht den Bestand der übrigen Bestimmungen. Die betroffene Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, welche dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt, hilfsweise durch das Gesetz. Vergleichbares gilt für evtl. Regelungslücken.