Erdbestattung

Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Bei dieser Form der Bestattung wird der Sarg in einer Grabstelle auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof bestattet. Diese Bestattungsform ist möglich in einem Erdgrab oder einer Gruft. Für die Erdbestattung bedarf es keiner speziellen Willenserklärung.



Gräber und Grüfte:
Im Landkreis Rottal-Inn und den angrenzenden Landkreisen stehen auf den meisten Friedhöfen Wahlgrabstätten mit der Möglichkeit zur Tieferlegung oder Grüfte zur Verfügung. Im Gegensatz zum “Reihengrab” haben Sie als Erwerber Einfluss auf die Lage der Grabstätte, diese wird also nicht vom Friedhof festgelegt.

Für die Größe dieser Wahlgräber ist die jeweilige Friedhofssatzung ausschlaggebend. Bei der Größe von Grabstätten spricht man von der Anzahl der Breiten. So gibt es zum Beispiel Einzel-, Doppel-, Dreifachgräber u.s.w.
Der Erwerb und damit das Nutzungsrecht an der Grabstätte ist auf eine bestimmte Zeit begrenzt, der sogenannten Ruhefrist. Dieser Zeitraum kann in der Regel jedoch beliebig verlängert werden.

Normalerweise muß das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab verlängert werden, sobald eine weitere Bestattung erfolgt. Die Zeiten der Verlängerung richten sich nach den gesetzlichen Mindestruhefristen des jeweiligen Friedhofs. Gerne geben wir oder die zuständige Friedhofsverwaltung Auskunft über diese Fristen der umliegenden Friedhöfe.

  

Für die Trauerfeier und Beerdigung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Trauergottesdienst in der Kirche, anschl. Beerdigung auf dem Friedhof
  • Trauerfeier und Beerdigung direkt auf dem Friedhof
  • stille Verabschiedung am Grab

 

 

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