Der Abschied am Sterbebett, am offenen oder geschlossenen Sarg zählt für viele Menschen zu einem sehr bewegenden Moment in ihrem Leben. Unsicherheit, Berührungsängste, Fassungslosigkeit und Trauer prägen sehr oft diese außerordentliche Situation.
Sofern gesetzliche Bestimmungen eine Verabschiedung am offenen Sarg nicht verbieten, ist dieser Abschied ganz nach Ihren Vorstellungen, Wünschen und Bedürfnissen möglich.
Selbst wenn Sie die/den Verstorbene/-n nicht mehr sehen möchten, so ist dies die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen.
Denn jeder nimmt anders Abschied und trauert auch anders.
Bei einem Sterbefall Zuhause, im Seniorenheim oder Krankenhaus:
wenn die Angehörigen dies gewünscht haben, wurde und wird immer eine Möglichkeit zur Verabschiedung vom Verstorbenen gefunden.
Wo und wann kann die Verabschiedung stattfinden?
Bei einem Haussterbefall kann diese bei der Abholung des Verstorbenen durch Bestattungen Stangl direkt im Trauerhaus stattfinden.
Bei einem Sterbefall im Seniorenheim oder Krankenhaus fragen Sie am besten zeitnah bei der zuständigen Station nach, wie Verabschiedungen in der jeweiligen Einrichtung möglich sind.
Die meisten Einrichtungen verfügen über eigene Verabschiedungsräume.
Bis kurz vor der Beerdigung/Beisetzung ist ein Abschied jederzeit im jeweiligen Leichenhaus im Rahmen der Friedhofssatzung möglich.
Bei einer Feuerbestattung besteht die Möglichkeit zum Abschied im jeweiligen Krematorium.
Hierfür stehen Räume zur Verfügung, in denen eine individuelle Verabschiedungsfeier möglich ist. Dies kann mit einem Geistlichen, einem Trauerredner oder nach den Wünschen der Angehörigen erfolgen.
Beim Beratungsgespräch werden wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten in der jeweiligen Situation aufzeigen und diese später nach Ihren Wünschen durchführen.