Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen - entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen.
Die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" vom Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz bietet umfassendes Informationsmaterial zum Thema "Vorsorge". Sie kann auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung kostenlos als PDF heruntergeladen oder im Buchhandel erworben werden.