[Erdbestattung] [Feuerbestattung] [anonyme Bestattung] [Seebestattung] [Naturbestattung] [Sonderformen]
Unter Bestattung versteht man gewöhnlich die Beisetzung einer Leiche oder der Aschenreste eines Verstorbenen mittels Sarg oder Urne in einer Grabstätte.
Man unterscheidet in Deutschland grundsätzlich zwischen den Bestattungsarten Erdbestattung und Feuerbestattung.
Die Feuerbestattung ist die Grundlage für alternative Formen der Aschenbeisetzung.
Eine Erdbestattung ist möglich:
in einem Reihengrab
in einem Wahlgrab
in einem Wahlgrab mit Tieferlegung
in einem Rasengrab
in einem anonymen Grabfeld (falls auf Friedhof vorhanden)
Nach einer Feuerbestattung kann die Urne beigesetzt werden:
in einem Reihengrab,
in einem Wahlgrab,
in einem Urnengrab
oder in Urnennischenwände, Urnenwände, Urnenhallen
Hinzu kommen alternative Formen der Aschenbeisetzung:
anonyme Urnenbestattung
Naturbestattung / Waldbestattung
Seebestattung
Oase der Ewigkeit
und evtl. weitere Formen, falls gesetzlich erlaubt
Die Wahl der Bestattungsart hängt von den Wünschen und Bedürfnissen des Verstorbenen ab. Hat der Verstorbene eine Willenserklärung über die Bestattungsart hinterlassen, sollen sich die Angehörigen daran halten. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln.
Hierbei ist eine vom Gesetzgeber festgelegte Reihenfolge der Entscheidungsberechtigten maßgeblich
(1.Ehegatte, 2.Kinder, 3.Eltern, 4.Großeltern 5.Enkelkinder 6.Geschwister ...).