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Vorsorge


Selbstbestimmung  -  Eigenverantwortung  -  Notwendiges regeln

Es gibt gute Gründe, durch eine Bestattungsvorsorge bei Bestattungen Stangl die letzten Dinge rechtzeitig selbst zu regeln:

Sie wollen sichergehen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen verbindlich geregelt sind.

Sie möchten Ihre Angehörigen von allen anstehenden Entscheidungen und Kosten befreien, welche die Bestattung mit sich bringt.

Sie wünschen eine finanzielle Absicherung der Bestattung (zum Beispiel, um diese vor dem Zugriff Dritter zu schützen).

Sie können auch für Ihre nächsten Angehörigen oder für Ihre zu betreuende Person eine Bestattungsvorsorge abschließen, wenn es Ihnen zum Beispiel aus Entfernungsgründen nicht möglich ist, unverzüglich vor Ort zu sein.

Ein Vorsorgevertrag bei uns gibt Ihnen die Garantie, dass alle vereinbarten Wünsche und Angelegenheiten im Todesfall vertraulich in Ihrem Sinne ausgeführt werden.
Ein Vorsorgevertrag ist für beide Vertragspartner rechtsverbindlich und kann nur durch die Vertragsperson oder einer mit entsprechender Vollmacht ausgestatteten Person geändert werden.
Ebenso ist eine Kündigung durch Sie ohne Angaben von Gründen jederzeit möglich.


Die notwendige finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrages erfolgt durch:
- Einbezahlen der errechneten Vorsorgesumme auf ein Treuhandkonto ODER
- Abschluss einer Sterbegeldversicherung ODER
- Abtreten einer vorhandenen Lebens-/Sterbeversicherung


In einem Bestattungsvorsorgevertrag kann Folgendes festgelegt werden:

  • Die Art der Bestattung (Erdbestattung, Feuerbestattung, Waldbestattung, Baumbestattung, Seebestattung usw.)
  • Ort der Bestattung, Grabangelegenheiten
  • Auswahl des Sarges mit Ausstattung, Schmuckurne, Grabkreuz
  • Umfang der Trauerfeier
  • Trauerdrucksachen wie Todesanzeige, Sterbebilder, Trauerkarten, Blumenschmuck

 


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